1. ARGE TPO e.V.

technische Prüforganisation

Heizöltank

Heizöltank

Neben allen anderen wasserrechtlichen Prüfungen gehört es zu unseren Hauptaufgaben Heizöltanks nach AwSV bzw. auf freiwilliger Basis zu prüfen.

Die freiwillige Prüfung der Anlagen, z. B. im Zusammenhang mit der Aktion sicherer-oeltank werden von unseren bestellten und damit amtlich anerkannten Sachverständigen jederzeit zu günstigen Konditionen durchgeführt.

Was wird geprüft: Bei z. B. Batterietankanlagen (im Keller- bzw. Auffangraum aufgestellt) liegt der Hauptaugenmerk auf der sekundären Sicherheitsmaßnahme. Was ist darunter zu verstehen:

Der Auffangraum muss im Fall einer Leckage des / der Behälter so gestaltet sein, dass das ausgelaufene Heizöl darin zurück gehalten wird. Dazu ist es erforderlich, dass der Verputz und die darauf angebrachte Beschichtung des Auffangraumes in einem einwandfreien Zustand ist, wie z. B. in nachstehendem Foto zu sehen ist (Beispiel bei einem kellergeschweißten Tank).


Wie leicht ersichtlich ist, muss sowohl der Wandbereich als auch die Fläche unter dem Tank in einem völlig flüssigkeitsundurchlässigen Zustand sein, um die Forderung nach sekundärer Sicherheit zu erfüllen.

Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Ausbesserung bzw. Erneuerung der Beschichtung des Auffangraumes, so fern erforderlich auch unter dem Tank (was fast immer notwendig ist). Dazu müssen der / die Tanks mittels spezieller Hebevorrichtungen angehoben oder verschoben werden, um unter dem / den Tanks die Beschichtung nach den Verarbeitungsrichtlinien des Werkstoff Herstellers aufbringen zu können.

Auskleidung des Auffangraumes mit einer speziell zugelassen Folie, die durch einen zertifizierten Fachbetrieb eingebaut werden muss. Dazu müssen der / die Tanks mittels spezieller Hebevorrichtungen angehoben oder verschoben werden, um unter dem / den Tanks die Folie einbauen zu können. Der Nachweis des ausführenden Fachbetriebes nach AwSV § 62 entsprechend der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung ist vorzulegen.


Einbau einer Leckschutzauskleidung in den Tank, dies ist nur bei kellergeschweißten Tanks unter gewissen Voraussetzungen möglich, dadurch wird der Tank doppelwandig und durch ein Leckanzeigegerät gesichert, was zur Folge hat, dass keine sekundäre Sicherheit durch den Auffangraum zu erfüllen ist, sondern diese durch die Leckschutzauskleidung erfüllt wird.

Erneuern der Batterietanks durch sogenannte Sicherheitstanks, die durch integrierte Auffangvorrichtungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (ersetzt Auffangräume usw.)

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